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Familien- und Scheidungsrecht

 

Im Hinblick auf die Eheschliessung, zum Beispiel bei der Wahl des Güterstands, der Regelung des Zusammenlebens oder beim Abschluss eines Ehe- oder Konkubinatsvertrages erarbeiten wir für Sie passende Vereinbarungen. 

 

Wenn sich gemeinsame Wege trennen, werden auch rechtliche Fragestellungen relevant. Insbesondere wenn Kinder betroffen sind, müssen Fragen wie die elterliche Sorge, Obhut und Unterhalt geklärt werden;

Rechtsanwältin Tschümperlin berät Sie im Hinblick auf eine gütliche Einigung oder vertritt Sie in strittigen Verfahren vor Gericht. Sie berät insbesondere in den nachfolgenden Gebieten:

  • Eheschutz und Trennungen (Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen, Vertretung vor Schlichtungsbehörden und Gericht)

  • Scheidungen (Ausarbeitung von Scheidungsvereinbarungen, Parteivertretung in strittigen Verfahren)

  • Abänderungen von Scheidungsurteilen

  • Unterhaltsrecht und Vollstreckung

  • Güterrecht (inkl. Ausarbeitung von Eheverträgen)

  • Kindesrecht (insb. Streitigkeiten betreffend elterliche Sorge sowie Obhut, Betreuungs- und Besuchsregelungen, Unterhalt und Kindesschutzmassnahmen)

  • Eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung)

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